1. GELTUNSBEREICH/ALLGEMEINES
a) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB.
b) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende anders lautende Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt haben. Im Übrigen gelten unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.
c) Von uns gemachte Angaben über Beschaffenheit, Haltbarkeit und Verfügbarkeit angebotener Waren gelten nur dann als Garantien, soweit wir diese Angaben ausdrücklich als Garantien bezeichnet haben.
2. PREISE
a) Sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung besteht, gelten unsere Preise ab Werk in Euro ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise sind also Netto-Preise. Derzeit beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer 7 % bzw. 19 %.
b) Die von uns angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die jeweils durch eine Bestellnummer identifizierten Produkte aus unserem Katalog. Es gelten jeweils die Preise der zur Zeit der Bestellung gültigen Preisliste. Wenn der Kunde Fremdfabrikate wünscht, erstellen wir hierfür spezielle Angebote.
c) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Kaufpreiszahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Verzugszinsen werden in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Dabei bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Verzugsschadens vorbehalten.
d) Unseren Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur in den Fällen zu, in denen ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Die Befugnis zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes besteht nur insoweit, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Unsere Forderungen –auch gestundete Forderungen- werden bei Zahlungsverzug, Zah lungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren sofort fällt.
3. LIEFERUNG/VERSAND
a) Sofern für den Versand kein Expressversand oder eine sonstige Sonderleistung vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung über den Standard Versandpartner. Wurde ein Expressversand oder eine andere Sonderleistung vereinbart, werden die hierfür entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Mindestbestellwert für eine Franko Lieferung beträgt 200,00 €.
b) Soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, sind die von uns genannten Liefertermine und Fristen unverbindlich. Für unsere Kunden besteht jedoch die Möglichkeit, uns in einem Fall, in dem wir einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist um wenigstens vier Wochen überschritten haben, uns schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Liefern wir auch nach Ablauf dieser Frist dann nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
c) Wir sind erst dann zur Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seinen Vertragspflichten nachgekommen ist.
d) Sollte uns eine Lieferung bestellter Ware wegen eines Streiks, Materialmangels, Ein- und Ausfuhrverboten oder Betriebsstörungen jeglicher Art, nicht möglich sein, so sind wir von der Lieferverpflichtung befreit und können ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Unmöglichkeit der Lieferung aus den vorgenannten Gründen bei unseren Vorlieferanten, oder einem Unterlieferanten vorliegen.
e) Modellwechsel und technische Änderungen bleiben vorbehalten.
f) Für die sachgerechte Verwendung der Vertragsware können im Bedarfsfall spezielle Instrumente (Zubehör) zur Verfügung gestellt werden. Diese bleiben Eigentum des Lieferanten. Die speziellen Instrumente sind für die Dauer des Vertrages unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt, Zweckbestimmung und Angaben hinsichtlich Kontrolle, Wartung und Prüfung zu nutzen. Bei Verlust oder Beschädigung behalten wir uns vor, die Kosten der notwendigen Wiederbeschaffung oder Reparatur in angemessenem Umfang zu berechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die spezifischen Gebrauchs- und Aufbereitungsanleitungen der zur Verfügung gestellten Instrumente zu beachten. Im Falle einer Rücksendung sind die entsprechenden Bestimmungen (siehe auch 6.b) zwingend zu beachten.
g) Wir sind dazu berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4. GEFAHRÜBERGANG
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit dem Verlassen unserer Rampe, die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Franko Lieferungen sowie bei von uns nicht zu vertretenen Verzögerungen im Zeitpunkt der Versandbereitschaft. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren anzunehmen, dies gilt auch für Teillieferungen.
5. RÜCKNAHME
a) Der Kunde ist nur zu einer Rücklieferung berechtigt, wenn wir dieser Rücklieferung ausdrücklich zustimmen. Grundsätzlich ist ausschließlich die Rücklieferung ungeöffneter Sterilverpackung möglich. Ferner ist ein Kunde dazu verpflichtet, seiner Rücklieferung einen Warenbegleitschein mit Angaben des Rücklieferungsgrundes und des Mitarbeiters, der die Zustimmung zur Rücklieferung erteilt hat, beizufügen. Ferner ist die Artikel-Nummer, das Lieferdatum und die Rechnungs-Nummer anzugeben.
b) Hat der Kunde die von ihm bestellte Ware erhalten und sendet dieser die Lieferung aus von uns nicht verschuldeten Gründen zurück, so können dem Kunden bis zu 30% des Warenwertes und die Frachtkosten in Rechnung gestellt werden.
c) Beschädigte Produkte sind von der Rücknahme ausgeschlossen, soweit die Beschädigungen nicht von uns verschuldet worden ist.
d) Im Falle einer Rücksendung hat der Kunde sowohl die Kosten der Lieferung der Waren an ihn sowie auch die Kosten der Rücksendung an uns zu tragen.
6. LEIHSENDUNGEN
a) Dem Kunden können bestimmte Waren auch als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn diese Waren vom Kunden ausdrücklich als Leihsendung bestellt worden sind und diese Bestellung durch uns zugestimmt wurde.
b) Leihweise zur Verfügung gestellte Instrumente sind nach Ablauf des vereinbarten Leihzeitraumes (unter Anwendung eines zweistufigen Reinigungsverfahrens „US und RDG“) vollständig gereinigt und desinfiziert an uns zurückzusenden. Es gelten die jeweils aktuellen Gebrauchsanweisungen und Reinigungsanleitungen. Der Rücksendung ist eine schriftliche Bestätigung über die erfolgten Reinigungsschritte und die Desinfektion beizufügen. Ist dies nicht geschehen, wird dem Kunden eine Aufwandsentschädigung für die Aufbereitung der Instrumente in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Entschädigung bemisst sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Die Instrumente müssen in einer geeigneten Transportverpackung, welche vor Schäden und Kontaminationen schützt, versandt werden.
c) Steril-Ware muss in ihrer unversehrten Originalverpackung, frei von Mängeln und in einer geeigneten Transportverpackung, versandt werden.
d) Die rückgelieferte Ware wird einer Eingangsprüfung unterzogen, sollten dabei Beschädigungen festgestellt werden, so behalten wir uns das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung für die Wiederbeschaffung oder Reparatur in Rechnung zu stellen.
7. MÄNGEL
a) Für das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen für Sach- und Rechtsmängel, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt oder individuell schriftlich zwischen uns und dem Kunden vereinbart ist.
b) Soweit wir für einzelne Produkte Garantien gewähren, ist dies in unseren Angeboten ausdrücklich genau spezifiziert. Fehlt eine solche Angabe, wird eine Garantie für das jeweilige Produkt nicht gewährt.
c) Der Kunde ist dazu verpflichtet, Mängel, die für ihn sofort erkennbar sind, unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu reklamieren. Verdeckte Mängel muss er spätestens nach sieben Tagen nach Erhalt der Ware reklamieren.
d) Soweit dem Kunden Gewährleistungsansprüche zustehen, sind diese nach unserer Wahl auf ein Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung beschränkt. Dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
e) Bei Einsendung eines reklamierten Gegenstandes muss die Einsendung franko erfolgen.
f) Eine von uns gewährte Garantie erlischt dann, wenn der Kunde selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten unbefugt Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an den von uns gelieferten Produkten vornimmt. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden, Nacharbeiten, Löhne, Sortierkosten, Lagerkosten usw.
g) Soweit wir Auskünfte über Gebrauchs anwendungs möglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben geben, erfolgt dies nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
b) Der Kunde ist verpflichtet, so lange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. So lange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
c) Der Kunde darf bis zum Eigentumsübergang auf ihn die Ware nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
d) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
e) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bekunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und dass so entstandenen Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwart. Zur Sicherung unserer Forderung gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
f) Wir verpflichten uns, die uns zustehende Sicherheit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
g) Wir bleiben Eigentümer der dem Kunden übermittelten Abbildungen, Zeichnungen usw.. Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen diese nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder sonst wie zugänglich gemacht werden.
9. HAFTUNG
a) Wir haften für alle Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für solche Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unsererseits, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen drohen.
b) Haben wir in Bezug auf die veräußerte Ware eine Beschaffenheits- und oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, so haften wir auch im Rahmen dieser abgegebenen Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
c) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, haften wir nur soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das gleiche gilt auch, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistungen zustehen. Wir haften allerdings nur, soweit die Schäden typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
d) Eine weitergehende Haftung unsererseits bei Verkauf einer Sache ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit die Haftung unsererseits ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungs gehilfen.
10. DATENSCHUTZ
a) Gemäß dem geltenden Medizinprodukterecht sind wir verpflichtet, Daten zu erheben und innerhalb gesetzlich vorgeschriebener Fristen aufzubewahren. Diese Daten können personenbezogene Daten unserer Kunden, Geschäftspartner oder von Patienten beinhalten.
b) Wir unterrichten den Kunden darüber, dass personenbezogene Daten für Zwecke der eingegangenen Geschäftsbeziehungen gespeichert sind und –soweit gesetzlich zulässig- verwendet bzw. übermittelt werden.
c) Persönliche Daten von Patienten werden gemäß der Medizinproduktegesetzgebung unter Beachtung der DSGVO verwendet und Dritten nur zugänglich gemacht, wenn dies von Behörden, Gerichten oder Benannten Stellen ausdrücklich verlangt wird.
11. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort. Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
Artiqo GmbH
Hans-Böckler-Str. 57, 58348 Lüdinghausen
Stand: 31.08.2019