
09 Okt. Mindesthaltbarkeit der A2® Kurzschaft-Implantate kann künftig auf 7 Jahre verlängert werden
Mindesthaltbarkeit der A2® Kurzschaft-Implantate kann künftig auf 7 Jahre verlängert werden
Die Mindesthaltbarkeit der A2® Kurzschaft-Implantate kann künftig von bisher 5 Jahren auf 7 Jahre verlängert werden. Diese Verlängerung wurde durch umfangreiche Tests an originalverpackten, sterilisierten und über mindestens 7 Jahre unter Echtzeitbedingungen gelagerten A2® Hüftschäften ermöglicht.
Die Untersuchungen umfassten sowohl visuelle Inspektionen des gesamten Verpackungssystems als auch eingehende Analysen, mit besonderem Fokus auf die Sterilbarriere. Die Ergebnisse bestätigten die hohe Stabilität und Robustheit der Verpackung: Sämtliche Komponenten lagen auch nach 7 Jahren innerhalb der geforderten Spezifikationen. So konnte nachgewiesen werden, dass das Verpackungssystem die Sterilität der Produkte über den erweiterten Zeitraum zuverlässig gewährleistet. Die ersten Teile mit neuer Kennzeichnung werden aktuell produziert und ab Oktober 2024 sukzessive in den Vertrieb einfließen. Die tatsächliche Haltbarkeit der bei Ihnen angelieferten Implantate entnehmen Sie bitte wie üblich der Kennzeichnung auf dem Etikett.

Mindesthaltbarkeit der A2® Kurzschaft-Implantate