A2-Kurzschaft jetzt auch als zementierte Variante

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A2-Kurzschaft jetzt auch als zementierte Variante

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Herzlich willkommen!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden und Interessenten,

auch in diesem Jahr möchten wir über unseren Newsletter mit Ihnen in Verbindung bleiben. Wir werden unsere online Präsenz weiter für Sie ausbauen. So nehmen wir dann auch am digitalen Endoprothesen Kongress in Berlin mit zwei Workshops teil und haben die Informationstiefe auf unserer ARTIQO Webseite weiter ausgebaut.

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Es gibt jetzt erstmalig ein Kurzschaft-System, das neben zwei unterschiedlichen zementfreien Grundformen jetzt NEU auch einen ZEMENTIERTEN Bruder erhalten hat.

Lesen Sie bitte in dieser Ausgabe, was den Unterschied zu anderen Systemen ausmacht.

 

Viel Spaß beim Lesen und Entdecken!

Ihr Ulrich Bücken
ARTIQO GmbH

A2® Kurzschaft um eine zementierte Variante ergänzt

Seit Anfang 2016 ist der zementfreie A2® Kurzschaft mit seinen beiden Grundkörpern B und G aus dem Versorgungsspektrum vieler Krankenhäuser in Deutschland nicht mehr weg zu denken.

Knapp fünfzehntausend zufriedene Patienten sind ein Beleg für das innovative Konzept. Die Vorteile durch die muskelschonende operative Implantationstechnik sind ein großer Gewinn für die Patienten.

Warum also das Indikationsfenster für den Kurzschaft nicht noch weiter vergrößern?

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14. EKB Endokongress online

Sowohl die Veranstalter als auch wir bei ARTIQO bedauern sehr, dass der diesjährige EKB der Covid-19 Pandemie zufolge nicht wie gewohnt stattfindet. So war dieser Kongress auch für uns jedes Jahr der vielversprechende Auftakt, mit Ihnen auch auf der wissenschaftlichen Ebene den Austausch zu suchen.

Um mit Ihnen in Kontakt zu bleiben und Ihnen neue Erkenntnisse und Themen auch unter den diesjährigen Rahmenbedingungen vorstellen zu können, haben wir zwei Workshop Zeiten gebucht.

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Patientenmarketing – wir stehen Ihnen zur Seite

Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte arbeiten in einem stark reglementierten Bereich dessen Rahmenbedingungen sich häufig ändern. So müssen bei Kommunikationsmitteln wie z.B. Patientenaufklärungsmaterial die für Deutschland gültigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften beachtet werden.

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